Donnerstag, Juli 25, 2013

Hartz4 Bezieher werden auch im Westerwald übler als Strafgefangene behandelt

Bei einer Straftat wie einer mittelschweren Körperverletzung darf die fällige Geldstrafe das pfändungsfreie Einkommen, also das Existenzminium, nicht antasten. Wenn Sie aber zu spät zum Laubharken antreten oder Pflichtbewerbungen nicht erledigen, dann bekommen Sie Sanktionen aufgebrummt, die auch auf das Existenzminimum zugreifen. Mit solchen Pflichtwidrigkeiten ist man also als einfacher Arbeitsloser unter Umständen übler dran als ein Straftäter. Es gab diese Zwangsmaßnahmen aus der Zeit, als Fürsorge noch eine Polizeiangelegenheit war, zwar auch früher schon, nur wurden sie damals nicht flächendeckend und millionenfach eingesetzt.