Die Zumutbarkeit von Maßnahmen bei bestehendem Job
Nach § 2 SGB II steht die Verringerung der Hilfebedürftigkeit an erster Stelle, d.h. ein Job, egal mit welchem zeitlichen Umfang, geht einer Eingliederungsmaßnahme
generell vor.
Nur in Ausnahmefällen ist es zulässig, neben dem Job die Teilnahme an einer Maßnahme zu fordern, und zwar dann, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um den ALG
II-Bezieher in die Lage zu versetzen, seine Hilfebedürftigkeit weiter zu veringern als bislang (vgl. § 16d Abs. 1 SGB II) und die Maßnahme mit seinem Job zeitlich vereinbar
ist (vgl. § 2 SGB II).
Würde der Leistungsträger die Teilnahme an einer Maßnahme fordern, die zeitlich nicht mit dem Job vereinbar ist, müsste man den Job aufgeben und würde damit seine
Hilfebedürftigkeit vergrößern, sowie sich der Gefahr eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II aussetzen. Eben deshalb ist eine solche Forderung rechtlich
unzulässig.
Freitag, Mai 17, 2013
Jobcenter treibt Hartz4 Empfänger fast in den Tod
Trotz schwerer Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt
Immer wieder hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende Herzinfarkte. Doch seine Sachbearbeiterin befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.
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Samstag, Mai 11, 2013
Die Abzocke der Firmen mit Aufstocker wird von Experten negativ gesehen
Mittwoch, Mai 08, 2013
Versagt der Regierung beim Kampf gegen Armut
Berlin (BT) Abgeortnete üben massive Kritik an der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. In ihrem Antrag (17/13102) wirft sie der Regierung vor, im aktuellen 4. Armuts- und Reichtumsbericht eine „geschönte Präsentation der sozialen Verhältnisse“ der „nüchternen Analyse“ vorgezogen zu haben. Dadurch schaffe es der Bericht nicht, konkrete Handlungsoptionen „für ein Umsteuern in der Verteilungsfrage hin zu einem gerechteren sozialen Ausgleich“ zu formulieren, lautet der Vorwurf der Abgeordneten. Die Qualitätsmängel zeigten sich besonders im Berichtsteil zum Reichtum, in dem sich die Daten- und Erkenntnislage mit Blick auf besonders hohe private Einkommen kaum verbessert habe. Ein „Skandal“ sei es, dass die Genderfrage „nicht hinreichend“ thematisiert wird. Ferner gehe der Bericht nicht auf verdeckte Armut ein und gebe keine Perspektiven zur Armutsbekämpfung in Bezug auf steigende Energiepreise, die Überschuldung privater Haushalte oder die unsoziale Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, heißt es in dem Antrag weiter.
Donnerstag, Mai 02, 2013
Moratoriun für Hartz IV-Sanktionen als ersten Schritt zu deren Überwindung
Berlin: (BT) Die Fraktion Die Linke fordert in einem gleichnamigen Antrag (17/13130) ein „Moratoriun für Hartz IV-Sanktionen als ersten Schritt zu deren Überwindung“. Nach Meinung der Fraktion soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der als ersten Schritt zur Abschaffung des Hartz IV-Sanktionssystems ein Moratorium für die Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Kraft setzt“.
Reform des Bildungspakets ist wirklich notwendig
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