Dienstag, März 19, 2013

Organisierte Ausbeutung von Arbeitslosen durch Jobcenter



Noch schlimmer als das propagandisierte Würstchenbräter-Glück finde ich, die organisierte Ausbeutung der Bezieher von Leistungen nach SGB-II durch die Sozialmafia (vermeintliche Bildungsträger und caritative Einrichtungen), wie im folgenden Beispiel, was dank der steigenden Klagewelle vor den Arbeitsgerichten nur noch eine Frage der Zeit sein wird bis es vollkommen ausgetrocknet sein wird :

Jobcenter als illegale Arbeitnehmerüberlassungen? Eingliederungsvereinbarungen statt Arbeitsverträge


Sie malochen, wie reguläre Möbelträger, Lagerarbeiter, Verkäufer, Hausmeister und Thekenfachkräfte beim Caritas Sozialwarenkaufhaus in Vollzeit für mindestens 6 Monate und bekommen keinen ortsüblichen Tarif-Lohn dafür.


Wer sind diese Menschen? Es sind keine Heinzelmännchen oder Aschenbrödel, sondern arbeitslose Menschen, welche freiwillig eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschrieben haben, um dann anschließend von den Jobcentern oder ARGEN an Wirtschaftsunternehmen überlassen zu werden.

Höre ich richtig? Das Jobcenter als Arbeitnehmerüberlassung? Ja, sogar als illegale Arbeitnehmerüberlassung ! Die Arbeitnehmerüberlassung erkennt man am klassischen Dreiecksverhältnis zwischen dem Kunden (Arbeitslosen), dem Entleihbetrieb (beispielsweise dem Sozialwarenkaufhaus Caritas oder anderen Wirtschaftsunternehmen) und dem Verleiher (Jobcenter) selbst. Und was ist daran jetzt illegal?

Die Verleiher (Jobcenter) hatten ursprünglich gar nicht vor die reguläre Arbeit, als Arbeit zu deklarieren, sonst wären die Jobcenter nämlich sofort unter die Arbeitnehmerüberlassungsgesetze gefallen und ihre Kunden (Arbeitslosen) unter das Arbeitsrecht mit allen daraus sich ergebenen Konsequenzen, wie ortüblichen Lohn/Gehalt, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld usw).

Stattdessen hatten die Jobcenter einfach die reguläre Arbeit fälschlicherweise als gemeinnützige Arbeit bezeichnet, um ihren eigenen Kunden (Arbeitslosen) statt dem ortsüblichen Tariflohn nur die im Sozialgesetzbuch (SGB) definierte Mehraufwandsentschädigung von maximal 150 Euro/Monat zu zugestehen.

Zu ganz anderer Auffassung hingegen kommen die Arbeitsgerichte, welche die vermeintlichen gemeinnützigen Arbeiten als reguläre Arbeiten ansehen und Verleiher und Entleiher für einen nachträglich zu zahlenden ortsüblichen Tariflohn verurteilen.

Spätestens jetzt wird allen Arbeitsgerichten auch klar, warum die Mehraufwandsentschädigung (MAE) einer Arbeitsgelegenheit umgangssprachlich 1-Euro-Job genannt auf keinen Fall Lohn heißen durfte. Lohn und Gehalt sind nämlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

So soll die Mehraufwandsentschädigung (MAE) unter vorgehaltener Hand gegenüber den Arbeitslosen oft als Lohn zur Motivation der Arbeitsaufnahme erklärt worden sein, obwohl sie streng genommen nur im Falle eines tatsächlichen finanziellen Mehraufwandes an den Arbeitslosen hätte ausbezahlt werden dürfen.

Außerdem bezahlte der Verleiher (Jobcenter) dem Entleiher (Wirtschaftsunternehmen) eine monatliche sogenannte Fallkostenpauschale in Höhe von rund 310 Euro für jeden überlassenen Kunden (Arbeitslosen; arbeitsrechtlich natürlich Arbeitnehmer). Früher mußte man als Industriebetrieb Arbeiter bezahlen, heute bekommt ein Entleihbetrieb Arbeiter gratis und noch dazu Geld oben drauf. Der Arbeiter bringt quasi noch Geld mit.

Pro Bundesland soll es 30.000 Ein-Euro-Jobs, richtig heißt es Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, geben. 16 Bundesländer x 30.000 Ein-Euro-Jobber pro Bundesland x 310 Euro/Monat x 12 Monate = 1785,6 Millionen Euro pro Jahr. (Nach 6 Monaten werden die 1 Euro Jobber gegen “Neue” ausgewechselt).

Auch wurde den Arbeitsgerichten klar warum die Tätigkeiten von vorn herein nur auf 6 Monate begrenzt worden waren – nämlich um den Kündigungsschutz zu umgehen.

Können die Jobcenter als illegale Arbeitnehmerüberlassungen einfach so weitermachen? Ja, aber nur solange, wie Eingliederungsvereinbarungen (EGV) von ahnungslosen und arbeitslosen Menschen freiwillig unterschrieben werden.

Würden alle 960.000 Ein-Euro-Jobber ihren ortsüblichen Tarif-Lohn vor ihren Arbeitsgerichten einklagen, wäre morgen die Angelegenheit “reguläre Arbeit als gemeinnützig zu erklären” schon verboten. Solch eine Menge an Klagen abzuarbeiten schaffen die Arbeitsgerichte nicht. Man stell sich nur einmal den imensen Anspruch an nachträglichen geltend gemachten Lohn vor. Von den entgangenen Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen ganz zu schweigen.

Meiner Meinung nach könnten die Wirtschaftsunternehmen bei denen die Ein Euro Jobber arbeiteten schon mal alle Insolvenz anmelden. Ein Wirtschaftsunternehmen wird nämlich nicht dadurch gemeinnützig, daß man das Wort gemeinnützig vor die Rechtsform stellt beispielsweise gGmbH, sondern kennzeichnet sich dadurch das die Arbeit, die verrichtet wird auch gemeinnützig ist. Aber da reguläre Arbeit auch dem Gemein nützt, gibt es keine gemeinnützige Arbeit, sondern nur Arbeit und die ist regulär anzusehen. Dieser “Kunstgriff” wurde nur geschaffen, um die Menschen um ihren gerechten Lohn zu bringen.

Also Finger weg von Eingliederungsvereinbarungen. Fordert Arbeitsverträge statt Eingliederungsvereinbarungen !!!

Und dem nächsten Faß der Sozialmafia genannt “Bürgerarbeit” haben die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte schon jetzt einen Riegel vorgeschoben. Denn Bürgerarbeit muß tariflich bezahlt werden !!!

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